Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WFT GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der WFT GmbH („Verkäufer“) an ihre Kunden („Käufer“), einschließlich Beratung, Montage, Inbetriebnahme, Reparatur und Software.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz. Geschäfte mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.
1.3 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, abrufbar unter https://www.vinpilot.at/agb. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung in Kenntnis solcher Bedingungen ausführt. Sie gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich getroffen wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang ist die Auftragsbestätigung.
2.3 Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
2.4 Angaben in Prospekten, Datenblättern, auf der Website und in Präsentationen sind Richtwerte. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn die Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf verweist.
2.5 Pläne, Zeichnungen, Konfigurationen und sonstige Unterlagen des Verkäufers bleiben dessen Eigentum. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk, ohne Verpackung, Verladung, Fracht und Transportversicherung.
3.2 Umsatzsteuer, Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Käufer. Sie werden zusätzlich verrechnet.
3.3 Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Reise und Aufenthaltskosten sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden sie nach den jeweils gültigen Sätzen des Verkäufers verrechnet.
3.4 Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und ändern sich in dieser Zeit Material, Energie oder Lohnkosten wesentlich, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Auf Verlangen weist er die Änderung nach.
4. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrenübergang
4.1 Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Eine Überschreitung um bis zu vier Wochen gilt als rechtzeitig.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung, Klärung aller technischen Einzelheiten, Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.3 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Käufer seine Pflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere Zahlungen leistet und erforderliche Angaben und Unterlagen beibringt.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
4.5 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer den Transport organisiert oder die Kosten trägt. Abweichende Incoterms gehen vor, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
4.6 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitmeldung über. Der Verkäufer lagert die Ware in diesem Fall auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Montage und Inbetriebnahme
5.1 Montage und Inbetriebnahme schuldet der Verkäufer nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
5.2 Der Käufer stellt auf eigene Kosten rechtzeitig sicher, dass der Einsatzort zugänglich und betriebsbereit ist. Dazu gehören insbesondere Strom, Wasser, Kälte und Wärmeversorgung, Netzwerkzugang, die erforderliche Installation durch befugte Fachbetriebe sowie eine fachkundige Ansprechperson vor Ort.
5.3 Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten, die der Käufer zu vertreten hat, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.
5.4 Nach Abschluss der Inbetriebnahme bestätigt der Käufer diese schriftlich. Nimmt der Käufer die Anlage in Betrieb, ohne die Bestätigung abzugeben, gilt die Inbetriebnahme als abgeschlossen.
5.5 Für die Einstellung prozessspezifischer Parameter (etwa Solltemperaturen, Dosiermengen) ist der Käufer verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Zahlung und Verzug
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt mit Lieferung oder Versandbereitmeldung.
6.2 Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des Verkäufers. Bankspesen und Gebühren trägt der Käufer.
6.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB, derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sowie die Pauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB. Darüber hinaus ersetzt der Käufer dem Verkäufer alle zweckmäßigen Kosten der Betreibung, insbesondere Mahnspesen sowie Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts.
6.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Verkäufer weitere Lieferungen und Leistungen aus allen laufenden Verträgen bis zur Zahlung zurückhalten.
6.5 Der Käufer darf nur mit Forderungen aufrechnen, die vom Verkäufer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel besteht nur in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich Zinsen und Kosten, Eigentum des Verkäufers.
7.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zu versichern.
7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändung oder sonstigem Zugriff Dritter hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu verständigen. Kosten der Intervention trägt der Käufer.
7.4 Eine Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ist nur zulässig, wenn der Verkäufer vorher schriftlich zugestimmt hat. In diesem Fall tritt der Käufer bereits jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe der offenen Forderung des Verkäufers an diesen ab. Der Käufer vermerkt diese Abtretung in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen und teilt dem Verkäufer auf Verlangen den Schuldner mit.
7.5 Ist der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Käufer hat dem Verkäufer dazu Zugang zur Vorbehaltsware zu gewähren. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt.
7.6 Wird die Ware in ein Land geliefert, in dem der Eigentumsvorbehalt nur bei Registrierung oder unter besonderen Voraussetzungen wirksam ist, wirkt der Käufer an allen dazu erforderlichen Schritten mit.
8. Gewährleistung
8.1 Der Verkäufer leistet Gewähr für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind und auf Material oder Ausführungsfehlern beruhen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrenübergang. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
8.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 UGB).
8.3 Der Verkäufer kann nach seiner Wahl verbessern oder austauschen. Erst wenn beides unmöglich ist, fehlschlägt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, kann der Käufer Preisminderung oder bei einem nicht geringfügigen Mangel Auflösung des Vertrags verlangen.
8.4 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Durch Verbesserung oder Austausch beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.
8.5 Der Verkäufer kann die Mängelbehebung zurückstellen, solange der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen.
8.6 Keine Gewähr besteht für Mängel durch natürliche Abnützung, unsachgemäße Installation, Bedienung oder Lagerung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Überspannung, Eingriffe oder Reparaturen durch den Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers sowie durch Software oder Hardware Dritter.
8.7 Eine bestimmte Eignung der Ware für den Verwendungszweck des Käufers schuldet der Verkäufer nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
8.8 Der Rückgriff gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
9. Reparaturen
9.1 Reparaturaufträge werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
9.2 Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist, informiert der Verkäufer den Käufer vor der Ausführung. Der bis dahin entstandene Aufwand wird verrechnet.
9.3 Für Reparaturleistungen gelten die Regelungen zu Gewährleistung (Ziffer 8) und Haftung (Ziffer 10) mit der Maßgabe, dass sich die Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur und die dabei eingebauten Teile beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
9.4 Reparaturgeräte, die trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt werden, kann der Verkäufer auf Kosten des Käufers entsorgen.
10. Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10.2 Außer bei Vorsatz ist die Haftung ausgeschlossen für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Produktionsausfall, Verderb oder Qualitätsminderung von Produkten des Käufers (etwa Wein, Most, Getränke oder Lebensmittel), Datenverlust sowie Ansprüche Dritter.
10.3 Außer bei Vorsatz ist die Haftung je Schadensfall mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Vertrags begrenzt.
10.4 Schadenersatzansprüche verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach Gefahrenübergang. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Käufer zu beweisen.
10.5 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden eines Unternehmers sind ausgeschlossen.
10.6 Die Ware ist ein Hilfsmittel zur Prozesssteuerung. Sie ersetzt nicht die Überwachung der Prozesse durch den Käufer. Der Käufer ist für geeignete Überwachung, Alarmierung und Datensicherung verantwortlich.
10.7 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11. Software und geistiges Eigentum
11.1 An Software, Firmware, Apps und Onlinediensten, die mit der Ware geliefert oder bereitgestellt werden, erhält der Käufer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Ware. Das Nutzungsrecht ist nur gemeinsam mit der Ware übertragbar.
11.2 Alle Rechte an Software, Marken, Patenten, Designs, Schaltplänen und Dokumentation verbleiben beim Verkäufer oder dessen Lizenzgebern.
11.3 Der Käufer darf die Software nicht vervielfältigen, verändern, zurückentwickeln oder dekompilieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Nachbau der Ware oder ihrer Komponenten ist untersagt.
11.4 Updates stellt der Verkäufer nach eigenem Ermessen bereit, sofern nicht ein Wartungsvertrag etwas anderes regelt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder dauerhafte Verfügbarkeit von Onlinediensten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
11.5 Soweit Open Source Software enthalten ist, gelten dafür die jeweiligen Lizenzbedingungen vorrangig.
11.6 Betriebsdaten, die bei der Nutzung anfallen, darf der Verkäufer in anonymisierter Form zur Wartung, Fehleranalyse und Produktverbesserung verwenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Verkäufers.
11.7 Ist der Käufer mit Zahlungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug, kann der Verkäufer nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen und Ankündigung der Maßnahme die Bereitstellung von Onlinediensten, Fernzugriff, App, Updates und Support bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Die Steuer und Regelfunktion der Ware vor Ort bleibt davon unberührt. Die Pflicht zur Zahlung laufender Entgelte besteht während der Aussetzung fort.
11.8 Ist das Nutzungsrecht an einer Software zeitlich befristet (Lizenz oder Abonnement), endet es mit Ablauf der Laufzeit, sofern das Entgelt für die Verlängerung nicht bezahlt ist. Der Verkäufer gewährt nach Ablauf eine Zusatzfrist von 14 Tagen. Wird das Entgelt auch innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, kann der Verkäufer die Software deaktivieren. Der Verkäufer weist den Käufer vor Ablauf der Laufzeit sowie während der Zusatzfrist in der Software auf die bevorstehende Deaktivierung hin. Der Käufer stellt sicher, dass diese Hinweise an die für Zahlungen zuständigen Personen weitergegeben werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, rechtzeitig geeignete Vorkehrungen für seine Prozesse zu treffen. Für Folgen der Deaktivierung nach ordnungsgemäßer Ankündigung haftet der Verkäufer nicht.
12. Höhere Gewalt
12.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, etwa Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Exportbeschränkungen, Energie oder Rohstoffmangel, Streik oder Lieferausfälle bei Vorlieferanten, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
12.2 Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung.
12.3 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
13. Rücktritt und Stornierung
13.1 Der Verkäufer ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit einer Zahlung oder einer sonstigen wesentlichen Pflicht in Verzug ist.
13.2 Der Verkäufer ist ohne Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit stellt. Zwingende Bestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
13.3 Tritt der Käufer ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück oder verlangt er dessen Auflösung, kann der Verkäufer auf Erfüllung bestehen oder der Auflösung zustimmen. Im zweiten Fall hat der Käufer eine Stornogebühr von 20 Prozent des Nettoauftragswerts zu bezahlen. Für Waren, die nicht zum Standardsortiment gehören und speziell für den Käufer angefertigt werden, beträgt die Stornogebühr 80 Prozent des Nettoauftragswerts dieser Waren. Das Recht auf Ersatz eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
13.4 Im Fall des Rücktritts hat der Käufer bereits gelieferte Ware auf eigene Kosten zurückzustellen und dem Verkäufer eine angemessene Entschädigung für Nutzung und Wertminderung zu leisten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Erklärungen, die nach diesen AGB schriftlich abzugeben sind, können auch per Mail abgegeben werden.
14.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers in Klosterneuburg, Österreich.
14.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Die Incoterms in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung gelten ergänzend, soweit der Vertrag oder diese AGB nichts anderes bestimmen.
14.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
14.5 Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens und Islands, werden alle Streitigkeiten abweichend von 14.4 nach der Schieds und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von einem Schiedsrichter endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien, Verfahrenssprache ist Deutsch oder Englisch.
14.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.7 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich